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31.07.2026

Sendemasten Junglinster werden gesprengt

Ende einer Ära: RTL lässt die drei Langwellen-Masten auf dem Lënsterbierg zurückbauen

Die RTL-Muttergesellschaft CLT-UFA will die drei Sendemasten der ehemaligen Langwellen-Sendeanlage Junglinster noch in diesem Herbst beseitigen. Die 215 Meter hohen Stahlgittermasten prägen die Landschaft oberhalb der Gemeinde seit 1932; in ihrer Anfangszeit galt die Station als stärkster Langwellensender Europas. Die drei geerdet gespeisten Türme bildeten eine Richtantenne für 234 kHz und waren bis 1980 sogar 250 Meter hoch.
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Vom Dauerbetrieb zur Reserve

Im Dauerbetrieb stand der Sender bis 1974, anschließend diente er über Jahrzehnte als Reserve, bevor er 2023 endgültig abgeschaltet wurde. Bereits vor gut einem Jahr hatte RTL erklärt, die Türme nicht mehr zu benötigen.
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Sprengung und maschineller Abriss

Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren: Der obere Teil der Masten wird durch eine gezielte Sprengung zu Fall gebracht, der untere, mit schwerem Gerät gut erreichbare Bereich konventionell abgerissen. Ein exakter Termin steht noch nicht fest – aus rechtlichen Gründen kann frühestens Anfang Oktober begonnen werden, einige behördliche Genehmigungen fehlen ebenfalls noch. Da die Masten nicht unter Denkmalschutz stehen, hat die Gemeinde Junglinster dem Vorhaben weitgehend zugestimmt. Neben der fehlenden funktechnischen Nutzung dürften Sicherheitsgründe eine Rolle gespielt haben: Im April 2025 hatte ein ungesichert kletternder Jugendlicher einen aufwändigen Rettungseinsatz ausgelöst.
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Wohngebiet statt Antennenfeld

Auf dem frei werdenden Gelände plant RTL ein großes Wohngebiet für mehr als tausend Einwohner. Für die benachbarte Sendeanlage Beidweiler liegt Berichten zufolge ebenfalls schon eine Abrissgenehmigung vor. Damit verschwindet ein weiteres Kapitel europäischer Rundfunkgeschichte aus dem Landschaftsbild.
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Quelle: Luxemburger Wort, „RTL lässt Sendemasten in Junglinster sprengen", online unter www.wort.lu (Abruf: 31.07.2026); ergänzend radioWOCHE vom 25.07.2026 sowie Deutschland-Rundspruch 30/2026 des DARC.

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